- Let's Go Africa (LGA) und unsere Partner können aufgrund von Covid-19 keine Garantien für Praktika oder Freiwilligeneinsätze geben.
- LGA und unsere Partner können niemals für irgendwelche (wechselnden) Umstände verantwortlich gemacht werden und haften niemals für (nicht erstattungsfähige) Kosten, die entstehen.
- Wir sind sehr flexibel, was die Starttermine angeht; wenn der Projektzeitraum aufgrund von Covid-19 nicht möglich ist, dann können wir alle Vorbereitungen auf einen späteren Zeitraum verschieben! Die LGA und unsere Partner werden für diese Verschiebung keine zusätzlichen Kosten berechnen.
- Solange noch große Ungewissheit besteht, ob das Praktikum/Projekt in dem betreffenden Land fortgesetzt werden kann, raten wir dem Studenten/Freiwilligen, bestimmte Kosten so spät wie möglich zu tätigen, wie z.B. Visa, Kosten für die Unterkunft zu bezahlen und Tickets zu buchen, etc.
- Schüler zahlen immer unsere €95 Anmeldegebühr, um mit den Vorbereitungen zu beginnen. Aber wir werden die restlichen Programmkosten so spät wie möglich berechnen, bis wir mehr Klarheit über die Chancen haben, in das jeweilige Land zu gehen.
- Die (optionale) Verschiebung des Auslandspraktikums auf einen späteren Zeitraum ist immer in der Verantwortung des Studenten mit seiner Schule zu vereinbaren
- Es gelten die LGA Stornierungsbedingungen
Stornierungsbedingungen Let's Go Africa Gemeinshaftsentwicklung Praktikum & Freiwilligenarbeit Agentur
Anmelde- und Anzahlungskosten von Let's Go Africa (LGA) werden mit den Programmkosten des Praktikanten/Freiwilligen/Reisenden verrechnet, sind also keine Extrakosten. Registrierungs- und Anzahlungskosten sind nicht erstattungsfähig. Sie haben Anspruch auf Erstattung der LGA-Vermittlungspaketkosten und der Kosten für die Unterkunft nur unter den unten beschriebenen Bedingungen:
Erstattung von 50% der LGA-Vermittlungspaketkosten und der Kosten für die Unterkunft minus €145 Stornogebühr bei Stornierung mindestens 60 Tage vor Abreise durch den jeweiligen LGA-Praktikanten/Freiwilligen/Reisenden, wenn einer der folgenden Stornogründe vorliegt:
- Krankheit oder Unfallverletzung, bei der sich die Person laut einem amtlichen ärztlichen Bericht in einem körperlichen und/oder geistigen Zustand befindet, der eine Reise unmöglich macht.
- Schwere Krankheit, Verletzung durch Unfall oder Tod von nicht reisenden Familienmitgliedern 1. und 2. Grades. Es muss eine sehr ernste Situation vorliegen, bei der das Leben dieser Person in Gefahr ist.
Eine Stornierung aus einem anderen als den oben genannten Gründen oder innerhalb der 60 Tage vor Reiseantritt berechtigt in keiner Weise zu einer Rückerstattung der an die LGA oder deren Partner gezahlten Vermittlungspauschalen und oder Unterkunftskosten.
Wir haben diese Informations- und Widerrufsbelehrung mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Aus diesem Text können keine anderen Rechte abgeleitet werden als aus der oben genannten Richtlinie.